>
Ratgeber Kaufen

Alles, was Sie über Maklerprovisionen in der Schweiz wissen müssen

Die Maklerprovision kann beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie mehrere zehntausend Franken ausmachen. Umso wichtiger ist es, Vertrag, Leistung, Fälligkeit und Zahlungspflicht genau zu prüfen.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kurz erklärt

Die Maklerprovision ist die Vergütung für den Immobilienmakler, wenn durch seinen Nachweis oder seine Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommt. In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Prozentsatz. Entscheidend sind Maklervertrag, Auftraggeber, Erfolg, Leistungsumfang, Region, Objektart und die Frage, ob zusätzlich Auslagen oder Mehrwertsteuer geschuldet sind.

Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision, rechtlich oft Mäklerlohn genannt, ist die Vergütung für die Tätigkeit eines Immobilienmaklers. Der Makler kann entweder eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags nachweisen oder den Vertragsabschluss aktiv vermitteln.

Bei Immobilien geht es meist um den Verkauf einer Wohnung, eines Hauses, eines Grundstücks oder einer Renditeliegenschaft. Der Makler übernimmt je nach Auftrag Bewertung, Vermarktung, Inserate, Besichtigungen, Interessentenprüfung, Verhandlungen und Koordination bis zum Kaufvertrag.

Wichtig ist: Die Provision ist nicht einfach eine automatische Gebühr. Sie sollte vertraglich geregelt sein und setzt in der Regel voraus, dass der Kaufvertrag tatsächlich infolge der Maklertätigkeit zustande kommt.

Was gilt rechtlich in der Schweiz?

Der Maklervertrag ist im Schweizer Obligationenrecht als Mäklervertrag geregelt. Der Makler erhält den Auftrag, gegen Vergütung eine Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachzuweisen oder den Abschluss eines Vertrags zu vermitteln. Der Mäklerlohn ist grundsätzlich verdient, sobald der Vertrag infolge Nachweis oder Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist.

Hinweis: In der Schweiz gibt es für Immobilienverkäufe keinen schweizweit fixen gesetzlichen Prozentsatz wie «immer 2%» oder «immer 3%». Wenn die Vergütung nicht klar festgelegt wurde, können eine bestehende Taxe oder der übliche Lohn relevant werden. Bei Grundstückkäufen kann ein unverhältnismässig hoher Mäklerlohn auf Antrag gerichtlich herabgesetzt werden.

Wie hoch ist die Maklerprovision in der Schweiz?

In der Praxis wird die Maklerprovision häufig als Prozentsatz des Verkaufspreises vereinbart. Bei Wohnimmobilien sind je nach Region, Objekt und Mandat oft Grössenordnungen von rund 2% bis 3% des Verkaufspreises anzutreffen. Das ist aber kein gesetzlicher Einheitssatz.

Region

In grossen Städten, gefragten Agglomerationen und teuren Märkten können andere Ansätze üblich sein als in ländlichen Regionen.

Objektart

Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Luxusobjekt, Grundstück oder Renditeliegenschaft können unterschiedliche Vermarktungsaufwände verursachen.

Leistung

Bewertung, Fotografie, Inserate, Besichtigungen, Verhandlung, Bonitätsprüfung und Verkaufsdokumentation sollten zur Provision passen.

Auch die Marktlage spielt eine Rolle. In einem Markt mit hoher Nachfrage und knappem Angebot kann ein Objekt schneller verkauft werden. In einem anspruchsvolleren Markt können Beratung, Positionierung, Vermarktungsdauer und Verhandlungsgeschick wichtiger werden.

Wer bezahlt die Maklerprovision?

SituationTypische ZahlungspflichtWorauf achten?
Verkäufer beauftragt MaklerHäufig bezahlt der Verkäufer die ProvisionProvision, Auslagen, Exklusivität, Laufzeit und Fälligkeit im Maklervertrag regeln
Käufer beauftragt SuchmaklerKäufer kann provisionspflichtig werdenNur unterschreiben, wenn Leistung, Suchauftrag und Erfolg klar definiert sind
DoppeltätigkeitKann heikel sein, wenn der Makler für beide Seiten tätig wirdTransparenz, Zustimmung und Interessenkonflikte klar regeln
Mehrere Makler beteiligtProvision kann intern geteilt oder separat vereinbart werdenVerhindern, dass Verkäufer oder Käufer doppelt belastet werden
Kein erfolgreicher VerkaufNormalerweise kein MäklerlohnAuslagenersatz oder Pauschalen nur bezahlen, wenn vertraglich vereinbart
Kauf nach VertragsendeNachwirkungsregeln können relevant seinInteressentenlisten, Schutzfristen und Kausalität sauber dokumentieren

Schritt-für-Schritt: So prüfen Sie eine Maklerprovision

  1. Klären, wer den Makler beauftragt: Verkäufer, Käufer oder beide Parteien.
  2. Provisionshöhe prüfen: Prozent, Mindesthonorar, Pauschale, Erfolgsbonus oder Kombination.
  3. Festhalten, ob die Provision inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen gilt.
  4. Leistungsumfang prüfen: Bewertung, Vermarktung, Inserate, Besichtigungen, Verhandlung und Verkaufsdokumentation.
  5. Fälligkeit klären: bei öffentlicher Beurkundung, Zahlung des Kaufpreises, Eigentumsübertragung oder anderer vertraglicher Regelung.
  6. Auslagenersatz prüfen: Werbung, Fotos, Drohne, Grundriss, Home Staging oder externe Gutachten.
  7. Exklusivität, Laufzeit, Kündigung und Nachwirkung des Maklervertrags verstehen.
  8. Bei Unsicherheit Vertrag vor Unterzeichnung rechtlich oder fachlich prüfen lassen.

Prüffragen: Ist die Maklerprovision fair geregelt?

Die folgenden Fragen helfen Eigentümerinnen, Verkäufern und Käufern, einen Maklervertrag sauber einzuschätzen.

Prüffragen zur Maklerprovision

1. Wer hat den Makler beauftragt?
2. Welche konkrete Leistung schuldet der Makler?
3. Ist die Provision als Prozent, Pauschale oder Kombination geregelt?
4. Gilt der Betrag inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer?
5. Welche Auslagen sind zusätzlich geschuldet?
6. Wann genau wird die Provision fällig?
7. Was passiert, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?
8. Gibt es eine Exklusivität oder Sperrfrist?
9. Darf der Makler auch für die Gegenseite tätig sein?
10. Ist die Provision im Vergleich zu Markt, Objekt und Leistung angemessen?

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Eigentumswohnung in Zürich

Ein Verkäufer beauftragt einen Makler mit der Vermarktung einer Eigentumswohnung. Vereinbart wird eine Provision in Prozent des Verkaufspreises. Entscheidend ist, dass im Vertrag klar steht, ob zusätzliche Kosten für Fotos, Inserate oder Dokumentation separat verrechnet werden und wann die Provision fällig wird.

Beispiel 2: Käufer mit Suchauftrag

Eine Käuferin beauftragt einen Makler, aktiv nach einem Haus in einer bestimmten Region zu suchen. In diesem Fall kann auch die Käuferin provisionspflichtig werden. Wichtig ist, dass Suchgebiet, Objektkriterien, Honorar, Fälligkeit und Erfolg klar definiert sind.

Checkliste: Maklervertrag vor Unterzeichnung prüfen

Häufige Fragen zu Maklerprovisionen in der Schweiz

Es gibt keinen schweizweit fixen gesetzlichen Prozentsatz. In der Praxis werden bei Wohnimmobilien häufig Provisionen in einer Grössenordnung von rund 2% bis 3% des Verkaufspreises vereinbart, je nach Region, Objekt, Marktlage und Leistungsumfang.

In der Regel bezahlt die Partei, die den Makler beauftragt hat. Beim klassischen Immobilienverkauf ist das häufig der Verkäufer. Käufer können aber provisionspflichtig werden, wenn sie den Makler selbst beauftragen oder eine entsprechende Vereinbarung eingehen.

Grundsätzlich dann, wenn der Kaufvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Der Maklervertrag sollte zusätzlich regeln, wann die Provision praktisch fällig wird.

Normalerweise entsteht ohne erfolgreichen Vertragsabschluss kein Mäklerlohn. Ein Ersatz für Aufwendungen kann aber geschuldet sein, wenn dies im Maklervertrag ausdrücklich zugesichert wurde.

Ja. Bei Grundstückkäufen kann ein unverhältnismässig hoher Mäklerlohn auf Antrag des Schuldners durch das Gericht auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Deshalb lohnt sich ein Marktvergleich vor Vertragsunterzeichnung.

Nicht automatisch. Ein solcher Bereich kann in der Praxis vorkommen, aber die Angemessenheit hängt von Verkaufspreis, Objekt, Region, Aufwand, Leistung, Risiko und Marktumfeld ab.

Für die Beweissicherheit ist eine schriftliche Vereinbarung dringend empfehlenswert. Sie sollte Provision, Leistung, Objekt, Auftraggeber, Auslagen, Fälligkeit, Laufzeit und Kündigung klar festhalten.

Eine Doppeltätigkeit kann heikel sein. Sie sollte transparent offengelegt und vertraglich sauber geregelt werden. Widerspricht das Verhalten des Maklers dem Vertrag oder Treu und Glauben, kann der Anspruch auf Lohn gefährdet sein.

Möglich sind Kosten für Inserate, Fotografie, Drohnenaufnahmen, Grundrisse, Bewertung, Home Staging, Dokumentation oder externe Gutachten. Ob diese separat geschuldet sind, muss im Vertrag stehen.

Dann muss klar sein, wer welchen Auftrag hat und wie die Provision aufgeteilt wird. Verkäufer und Käufer sollten vermeiden, dass unklare Mandate zu doppelten Forderungen führen.

Ja. Verhandelbar sind nicht nur die Höhe, sondern auch Leistungsumfang, Auslagen, Mindesthonorar, Exklusivität, Laufzeit, Kündigung, Nachwirkung und Fälligkeit.

Prüfen Sie Auftraggeber, Objekt, Leistung, Provision, Mehrwertsteuer, Auslagen, Fälligkeit, Exklusivität, Laufzeit, Kündigung, Nachwirkung, Doppeltätigkeit und Regelung bei Nichtverkauf. Bei Unsicherheit lohnt sich eine fachliche oder rechtliche Prüfung.

Zusammenfassung

Maklerprovisionen in der Schweiz sind vertraglich und marktabhängig. Es gibt keinen einheitlichen gesetzlichen Prozentsatz, aber der Mäklervertrag regelt, wann ein Maklerlohn entsteht und welche Grenzen gelten. Käufer und Verkäufer sollten vor der Unterzeichnung genau prüfen, wer den Makler beauftragt, welche Leistung geschuldet ist, wie hoch die Provision ist, wann sie fällig wird und ob zusätzliche Auslagen oder Mehrwertsteuer anfallen. Eine faire Provision passt zu Objekt, Region, Aufwand, Verkaufspreis und tatsächlicher Maklerleistung.

Cached: 26.07.2026 06:43:54